Barrierefreie Webseiten - für wen eigentlich?

Jens Pelzetter

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Sind barrierefreie Webseiten nur für bestimmte Nutzergruppen relevant? Oder profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer barrierefreien Webseite?
Anhand von ausgewählten Beispielen wird im Vortrag gezeigt, dass die Beachtung der Richtlinien für barrierefreie Webseiten die Benutzbarkeit für alle Nutzer erhöht.

Barrierefreiheit wird in Webprojekten oft als zusätzliches, optionales "Feature" betrachtet. Wenn aufgrund von Zielgruppe oder Vorgaben des Kunden Barrierefreiheit nicht als "Feature" vorgesehen ist, wird dieser Aspekt oftmals erst am Ende des Projektes betrachtet, oder ganz vernachlässigt.
Dabei wird übersehen, dass eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von barrierefreien Webseiten profitiert und dass die Beachtung der Richtlinien für barrierefreie Webseiten die Benutzbarkeit für **alle** Nutzerinnen und Nutzer erhöht.

Für die Anforderungen an barrierefreie Webseiten und Webanwendungen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) die beste Quelle. Diese liegen seit Juni 2018 in der Version 2.1 vor. Viele andere Richtlinien zur Barrierefreiheit basieren auf den WCAG. Zum Beispiel nimmt die deutsche Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Bezug auf die WCAG. Im Vortrag wird an ausgewählten Anforderungen aus den WCAG 2.1 gezeigt, dass die Beachtung der Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webseiten und Webapplikationen die Benutzbarkeit für **alle** erhöht. Im Vortrag wird sowohl darauf eingegangen wie Nutzerinnen und Nutzer von der Umsetzung der Anforderungen profitieren als auch wie diese Anforderungen technisch umgesetzt werden können.

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