Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags seine Gutachten und Ausarbeitungen auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz offenlegen. Welche Auswirkungen hat das auf das Urheberrecht des Staates auf eigene Arbeiten? Welche Rolle spielt dabei die Veränderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG)?