Durch die audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie der europäischen Union werden seit 2010 Videodienste im Internet reguliert. Wie sich nun langsam herausstellt, ist die österreichische Umsetzung dazu geeignet Inhalte zensieren und jede Privatperson die Videos in Netz stellt zu einem Rundfunkunternehmern zu machen.
Durch die audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie der europäischen Union werden seit 2010 Videodienste im Internet reguliert. Wie sich nun langsam herausstellt, ist die österreichische Umsetzung dazu geeignet Inhalte zu zensieren und jede Privatperson die Videos ins Netz stellt zu einem Rundfunkunternehmern zu machen.
Seit bald zwei Jahren recherchiert der Blog Inside-Politics.at zum audiovisuellen Mediendienste Gesetz in Österreich, durch die recht breite Gesetzesauslegung, trifft diese nicht nur gewerbliche Streamer und Video-Anbieter, sondern auch Privatpersonen, Bürgerinitiativen, Vereine, Parteien und viele andere "Stackholder", denn eine Gewinnerbringung oder -absicht ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes gegen den Parlamentsclub der Freiheitlichen aus dem Jahr 2016 nicht notwendig um als gewerbliches Angebot zu gelten.
Durch diese Sichtweise wird die freie Meinungsäußerung auf Videoplattformen unter den Gewerbeverdacht gestellt und das ist rechtens, denn die Meinungs- und Pressefreiheit gilt nicht für Bewegtbilder.
Das Problem, kaum jemand weiß etwas von diesem Gesetz und die Medienbehörde reagiert nur auf Zuruf, gleichzeitig wurden diejenigen die jahrelang sich brav an das Gesetz hielten entsprechend zur Kasse gebeten. Österreich steht also vor einer möglichen Abmahnwelle in der jeder jeden klagen könnte.
Was dies bedeutet und wie Inside Politics auf einen Feststellungsbescheid der Medienbehörde nun reagiert, erklären wir in unserem Beitrag "Vermintes YouTube 2.0".