Mit dem Kärcher durch die Datentröge der Polizeien

bea and besen

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Daten, Daten, Daten. Sicherheitsbehörden wollen immer mehr davon. Doch zu welchem Zweck und wo kommt machine learning ins Spiel? Wir liefern einen Überblick und besprechen Auskunftsansprüche, Beschwerdemöglichkeiten und Gegenmaßnahmen.

Nicht erst seit dem diesjährigen Sicherheitspaket befinden sich deutsche Geheimdienste und Polizeibehörden in einer Datensammelwut. Spätestens seit dem 11. September 2001 und dem Terrorismusbekämpfungsgesetz dienen terroristische Anschläge als Legitimation für die Politik, den Sicherheitsbehörden die Befugnisse zu geben, die diese ohnehin schon lange fordern. Dabei wachsen die Datenbanken der Behörden stetig. Ihre Namen sind INPOL-neu, PMS links/rechts/sport oder rosa Liste (IGVP), ATD, PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund). Oft kommt es vor, dass auch eigentlich Unbeteiligte in diesen Listen landen, so bleiben z. B. Personen gegen die ermittelt wurde, weiterhin in INPOL gespeichert, nachdem das Verfahren längst eingestellt wurde. Ebenso sollen, wie im Sicherheitspaket geplant, biometrischer Daten mit öffentlich im Internet verfügbaren Daten abgeglichen werden. Den Betroffenen ist dabei meist nicht klar, ob und in welchen Datenbanken sie landen; der Dschungel an Datenbanken und Zuständigkeiten ist auch kaum zu überblicken. Betroffene werden weder automatisch informiert noch gilt die DSGVO für Ermittlungsbehörden. Teilweise werden sogar gesetzliche Informationspflichten, wie beispielsweise über Unbeteiligte in Funkzellenabfrage schlicht nicht eingehalten.

Die immer größer werdenden Datenmengen sind kaum durch Menschen zu verarbeiten. Deshalb soll auf sogenannte künstliche Intelligenz wie autmatisierte Gesichtserkennung, Ganganalysen oder Analysen von "auffälligem Verhalten" gesetzt werden. Dabei werden Entscheidungen, die bisher durch Menschen getroffenen wurden, an Computer ausgelagert. Der Computer entscheidet also, wer am Bahnhof kontrolliert wird und damit über den Eingriff in dessen Grundrechte.

Was können wir tun?
Janik steht selbst in diversen Datenbanken der Polizei. Er erzählt im Vortrag über seinen langen Weg, um Auskunft bei den verschiedenen Landes- und Bundesbehörden zu erhalten. Entlang dieses Weges musste er Klage einreichen, weil die Behörden keine Auskunft erteilte, er musste Beschwerden beim BfDI einreichen, da das BKA Fotos von seinem Gesicht aus einer erkennungsdienstlichen Behandlung zweckentfremdete, um damit eine Marktanalyse von Gesichtserkennungssoftwaren durchzuführen.

Seine Rechtsanwältin Bea erklärt die rechtlichen Hintergründe und setzt sich mit der Frage auseinander, mit welcher Vorstellung von Verantwortung im polizeilichen Dienst wir es zukünftig zu tun haben werden.

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