Nichts als die Wahrheit bloggen - Ist der Medienstaatsvertrag verfassungsgemäß?

Markus Kompa

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Der Ende 2020 in Kraft getretene Medienstaatsvertrag erlegt Online-Medien behördlich kontrollierbare Wahrheitspflichten auf - im Gegensatz zu Presse und Rundfunk

Zur Bekämpfung politisch unerwünschter Fakenews und Hate-Speech regulierte man nach den Plattformbetreibern auch die sogenannten reichweitenstarken Online-Medien. Seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7.11.2020 müssen Online-Medien nachweisen, dass sie sogenannte journalistische Sorgfaltspflichten beachten und wahrheitsgemäß berichten. Konventionelle Medien dürfen jedoch weiterhin ohne staatliche Sanktionen lügen.
Bislang machten die Landesmedienanstalten von ihrer Zensurmacht kaum Gebrauch. Erstmals nun wurde ein Privatmann wegen eines missverständlichen Blopgpostings über schnüffelnde Hunde mit einem Maulkorb und Bußgeld belegt. Juristen halten den Medienstaatsvertrag für verfassungswidrig - und den konkreten Fall für einen dicken Hund.

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