Die Kontrolle behördlichen Handelns durch unabhängige Datenschutzbeauftragte dient dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. In dem eingriffsintensiven Bereich der Sicherheitsbehörden ist sie von besonderer Bedeutung, aber auch besonders schwierig. In dem Vortrag geht es um die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten und Grenzen der Datenschutzkontrolle bei Polizei und Geheimdiensten.