Was hat sich durch das sächsische Transparenzgesetz geändert?

Ückück

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Seit Januar 2023 gilt das sächsische Transparenzgesetz. Doch was hat sich dadurch wirklich geändert?

§ 1 Sächsisches Transparenzgesetz:

"Anspruch auf Transparenz

(1) Jede Person hat gegen die transparenzpflichtigen Stellen einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 genannten Informationen und auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch)."

Was bedeutet das? Welche Informationen können Bürger:innen nun erhalten und was hat sich im Vergleich zu vorher verändert?

Diese Fragen möchte ich zusammen mit euch in meinem Vortrag klären.

Einen kleinen Video-Teaser findet ihr bereits hier:
https://video.dresden.network/w/1G7Zu7TRK6Vmpdy3bicMsT

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