Überwachung in der Schweiz: Aktivitäten des NDB, Handhabe und Rechtsprechung

Viktor Györffy

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Der Vortrag thematisiert die Überwachungspraxis in der Schweiz durch den schweizerischen Geheimdienst NDB. Schwerpunkte des Vortrags sind nach einer Einleitung die Verteidigungsmöglichkeiten von Betroffenen und der aktuelle Entscheid des Bundesgerichts zur Funk- und Kabelaufklärung.

«Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist ein sicherheitspolitisches Instrument der Schweiz mit einem gesetzlich klar definierten Auftrag. Seine Kernaufgaben sind die Prävention und die Lagebeurteilung zuhanden der politischen Entscheidungsträger.», so lautet die abstrakte und harmlos wirkende Selbstbeschreibung des Geheimdienstes der Schweiz. Konkret in der Praxis bedeutet dies, dass der Geheimdienst Computer hackt, Telefongespräche und Internetverkehr überwacht (sog. Funk- und Kabelaufklärung), Wohnungen verwanzt, usw. - und er ist dazu grundsätzlich gesetzlich ermächtigt.

Die Funk- und Kabelaufklärung ist dabei ein besonders in Grundrechte eingreifendes Instrument zur massenhaften, anlasslosen und verdachtsunabhängigen Überwachung von Bürgern. Selbst Befürwortern umfassender Eingriffskompetenzen in die Grundrechte der Betroffenen gestehen ein, dass die Prüfung der Verhältnismässigkeit von Einzelmassnahmen praktisch nicht objektiv sichergestellt werden kann, Missbrauch mithin stets möglich, jedoch für die Betroffenen nicht feststellbar ist - und Kontrollmechanismen in der Praxis bestenfalls bedingt funktionieren.

Die Digitale Gesellschaft und andere Privatpersonen forderten den NDB daher auf, die sie betreffende, vermutete Funk- und Kabelaufklärung sowie die damit einhergehenden Verletzungen ihrer Grundrechte zu unterlassen. Nachdem der Dienst dies verweigerte, wollte sich das Bundesverwaltungsgericht mit den möglichen Grundrechtsverletzungen zunächst inhaltlich nicht befassen. Umso erfreulicher war im Dezember 2020, dass das Bundesgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufhob, und ihm mit der Rückverweisung aufgab, sich inhaltlich - unter Konkretisierung des Prüfungsumfangs - mit den möglichen Grundrechtsverletzungen der Kläger auseinanderzusetzen; es handelt sich hierbei um einen wertvollen Etappensieg, den wir besprechen und einordnen werden.

Der Vortrag ist in drei Teile gegliedert:

* Erläuterungen zur Praxis der Datenerfassung und -bearbeitung des NDB, u.a. anhand von Rechtsgrundlagen und erhaltenen Auskünften («Was sammelt der NDB und wofür?», «Was kann ich wissen?»),
* Rechtliche Einordnung dieser Praxis und Informationen zu Gestaltungsrechten für Betroffene (u.a. Auskunftsrecht, Vorgehen bei Aufschub der Auskunft, sowie Vorgehen nach Datenschutzgesetz, «Was soll ich tun?»)
* Schwerpunkt Funk- und Kabelaufklärung: Erklärung und Einordnung des jüngsten Entscheides des Bundesgerichts; es besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht nach der materiellen Prüfung eine Verletzung der Grundrechte feststellt und die Überwachung untersagt («Was darf ich hoffen?»).

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