Grundsätzlich darf jeder selbst bestimmen, wer was wann über einen weiß und zu welchen Zwecken diese Daten verarbeitet werden. Doch wie erfahren der oder die Betroffene überhaupt, was vor sich geht? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn den Betroffenen ein bestimmter Datenumgang nicht passt? Wo kann man sich beschweren, wenn alles den Bach runtergeht? Und funktioniert das alles in der Praxis auch wirklich?
Im Bundesdatenschutzgesetz ist ein ausgeklügeltes System von Betroffenenrechten angelegt, das darauf wartet, verwendet zu werden. Das gleiche System findet sich auch in der jüngst verabschiedeten EU-Datenschutz-Grundverordnung wieder, die Mitte 2018 das bisherige Datenschutzrecht ersetzen wird.
Unser Redner, Lorenz Franck, arbeitet als Referent bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. in Bonn sowie als Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der TH Köln.