Eine Allianz aus NGOs und Privatpersonen hatte seit dem Jahr 2013 unter dem Slogan "Privacy not Prism" versucht, den britischen Geheimdienst GCHQ wegen Verstößen gegen Menschenrechte zu belangen, weil er in einem umfänglichen Internet-Überwachungsprogramm massenhaft Kommunikationsdaten sammelt und analysiert. Diese anlasslose Massenüberwachung ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg im Mai 2021. Die illegalen Eingriffe in die Privatsphäre von Millionen britischen und europäischen Menschen werden durch das Urteil nun neuen Regeln unterworfen. Welche neuen Vorgaben sind das? Werden Kommunikationsinhalte und Metadaten unterschiedlich behandelt? Kann die Massenüberwachung dennoch bestehen bleiben? Welche Folgen hat das Urteil, wird die Überwachung von Kommunikationsdaten nun gebremst und die Geheimdienstkontrolle verstärkt? Welche Erkenntnisse brachten die mündlichen Anhörungen? Diese und weitere Fragen soll der Vortrag ansprechen.