Die Digitalisierung von Verwaltung ist schwierig, kann aber vieles vereinfachen, wenn sie richtig gemacht wird, vor allem wenn es um staatliche Dienstleistungen geht. Notwendig im Sinne des Datenschutzes sind dabei etwa Transparenz, Intervenierbarkeit, Sicherheit, informationelle Gewaltenteilung und wünschenswert wäre Interoperabilität. Zu verhindern hingegen sind einheitliche Personen-Identifikationsnummern und informationstechnisch zentralisierte, virtuelle Superbehörden. Die deutsche Regierung hat sich jeweils für das Gegenteil entschieden: Datenschutz wird großflächig ignoriert und die nationale Identifikationsnummer kommt. In diesem Vortrag werden wir über das Registermodernisierungsgesetz, das Online-Zugangsgesetz und die Digitalisierung von Familiendienstleistungen sprechen.