Videoüberwachung von Demonstrationen und die Definitionsmacht der Polizei. Zwischen Objektivitätsfiktion und selektiver Sanktionierung

Peter Ullrich

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Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von
Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Vortrag wird sie
stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von
Evidenz analysiert.

Dargestellt wird der PROZESS der Videoüberwachung auf Demonstrationen
auf basis empirischer Forschungen.
Die Polizei legitimiert Videoüberwachung mit dem Versprechen von
Objektivität und strikter Rechtsdetermination. Im Vortrag wird sie
stattdessen als kontingenter Prozess der aktiven Konstruktion von
Evidenz analysiert. Er besteht aus einer Abfolge von Entscheidungen, die
in drei Grundphasen ablaufen: von der (a) Potenzialbestimmung über die
(b) polizeilich orientierte Durchführung zur (c) staatsanwaltschaftlich
orientierten und auf Verurteilung abzielenden Fixierung der Ergebnisse
in der Nachbereitungsphase.
Die Breite der polizeilichen Handlungsoptionen bis hin zur massiven
Manipulation kann als Ausdruck soziologischen Ermessens begriffen
werden, in welchem die polizeiliche Definitionsmacht gründet.
Insbesondere die beteiligte Technik ermöglicht, dass die bei jedem
Teilschritt bestehende Kontingenz (alternative Entscheidungsoptionen und
Entwicklungspfade) im weiteren Verlauf unsichtbar gemacht wird. dies
geschiht mittels technikbasierter Abstraktioenn und Objektivationen, die
ihre Zustandekommen udn ihre Kontextbedingungen unsichtbar machen. Das
Recht erweist sich in dieser Definitionsmachtkette als nur ein
Handlungsmotiv unter vielen, die vielbeschworene
"Rechtsdeterminiertheit" des Polizeihandelns hingegen erweist sich als
(notwendige) Fiktion, insbesondere, wo die Polizei in Konfliktlagen zum
Konfliktbeteiligten wird.

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