Beschreibung des kommenden „E-ID“ nach dem novellierten E-Government-Gesetz und Alternativkonzepte, die zeigen, was der mit der Datenschutzgrundverordnung nunmehr verbindlich zu beachtende Grundsatz „Privacy by Design“ in der Praxis bedeutet.
Im April/Mai 2017 haben Bundeskanzleramt und Innenministerium einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes vorgelegt, mit dem die Bürgerkarte zu einem „E-ID“ umgewandelt werden soll. Mit diesem sollen auch zusätzliche Attribute aus staatlichen Registern nachgewiesen werden können und dies soll auch offline am Handy möglich sein. Das vorgeschlagene Konzept wurde von Experten aus der Zivilgesellschaft abgelehnt, vor allem mit der Begründung, dass damit eine zentrale Stelle geschaffen wird, die in der Lage ist, das gesamte Verhalten der Nutzer im System zu beobachten und somit potenziell zu überwachen.
Der Vortrag geht auf diese Kritik näher ein und stellt verschiedene Alternativkonzepte vor, die in den letzten Jahren von verschiedenen Initiativen entwickelt wurden – auch in Österreich. Dabei wird deutlich, was der mit der Datenschutzgrundverordnung nunmehr verbindlich zu beachtende Grundsatz „Privacy by Design“ in der Praxis bedeutet.