Der Vortrag erklär anhand von Beispielen aus den Berichten der Beauftragten für den Datenschutz, welche Fehler bei der Programmierung und Anwendung von Software gemacht und durch die Datenschutzbehörden beanstandet wurden.
Im Anwendungabereich der Datenschutzgrundverordnung sind durch die Verantwortlichen die datenschutzrechtlichen Grundsätze einzuhalten. Der Vortrag erklärt, warum es die datenschutzrechtlichen Grundsätze gibt und zeigt exemplarisch anhand von Beispielen aus den Datenschutzberichten der (Landes-) Beauftragten für den Datenschutz (und die Infromationsfreiheit) welche Fehler bei der Programmierung und Anwendung von Software gemacht und durch die Datenschutzbehörden beanstandet wurden. Die Nichtberücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben stellt für den Softwareentwickler unter Umständen auch ein rechtliches Risiko trotz weitestgehendem Haftungsausschluss durch FOSS-Lizenzen dar. Wann dies der Fall ist, wird abschließend kurz erläutert.