aktueller Streit in der Ampel | das EU-Urteil am 20.9. | „gezielte“ & IP-Vorratsdatenspeicherung
Am 20. September wird der EU-Gerichtshof sein Urteil über die deutsche Vorratsdatenspeicherung verkünden. Wenn das Gericht keinen Kurswechsel vornimmt, wird das aktuelle Gesetz als unvereinbar mit Unionsrecht gekippt werden, weil es eine anlasslose, unterschiedslose
und generelle Speicherpflicht von Telefon- und Standortdaten vorsieht.
Über die Frage, wie es danach weiter geht ist im Vorfeld zu dem Urteil in der Ampel ein offener Streit ausgebrochen: Justizminister Buschmann (FDP) will die Kommunikations-Massenüberwachung abschaffen, aber Innenministerin Faeser (SPD) will an einer IP-Vorratsdatenspeicherung festhalten.
In seinem Talk erklärt der EU-Abgeordnete Dr. Patrick Breyer warum der deutsche Streit wichtig für die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung in der EU ist und er warnt vor einer neuen Generation von Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung.