Im Internetzeitalter war lange das Urheberrechtsgesetz das Zauberbuch der Hexenmeister (Contentindustrie). Aktuell scheint es möglich, dass mit dem breiten Einsatz von generativer KI der Hexenmeister zum Zauberlehrling wird. Der Vortrag blättert ein wenig im Zauberbuch der Hexenmeister und schaut sich ein paar Zaubersprüche mit Blick auf die Wirksamkeit bei generative KI genauer an.
Der Einsatz von generativer KI bringt im Urheberrecht ganz neue Fragen mit sich. Das beginnt mit den Rechten an den Trainingsdaten. Geht über in die rechtliche Beurteilung, ob die über Prompts gesteuerte generative KI das Werkzeug einer kreativen Person ist oder nur eine Maschine, die Dinge erzeugt. Dies ist ganz entscheidend für die Beurteilung, wer welche (Schutz-)Rechte geltend machen kann oder eben nicht geltend machen kann. Schließlich ist auch interessant, was passiert, wenn Inhalte aus den Trainingsdaten im generierten Produkt (wieder-)erkennbar auftauchen. Hier ist dann auch ein Seitenblick auf Schutzrechte außerhalb des Urheberrechts, wie beispielsweise das Recht am eigenen Bild von Interesse. Schaut man zum rechtspolitischen Horizont, so lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob es künftig auch ein "Recht an der eigenen Stimme" oder "am eigenen Stil" geben kann oder sollte.