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„Kurzer Prozess“ - Telematik und DSGVO in der Arztpraxis II

Dr. Stefan Streit

Während die DSGVO beschäftigt, Zustimmung fordert, Rechte einräumt und versucht, die Daten von Menschen zu schützen, werden Monat für Monat 10.000 Arztpraxen und Ambulanzen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Betrachtet man die E-Card, die sogenannte „elektronische Gesundheitskarte“ als Schlüssel, dann bildet die Telematik die Schließanlage, hinter der später einmal die Gesamtheit der deutschen Gesundheitsdaten aufbewahrt werden soll. Gegenwärtig dient die Telematik in den Arztpraxen jedoch nur zur Schlüsselüberprüfung. Zu mehr taugt das aktuelle System des „Stammdatenabgleichs“ nicht. Die Pläne von elektronischen Arztbriefen, elektronischen Rezepten oder telemetrischem Arzt-Patientenkontakt waren schon immer ein bisschen ambitioniert, jetzt sind sie, durch die DSGVO, zur Utopie geworden. Die irritierende Gegenläufigkeit, des in der Öffentlichkeit als belastend empfundenen Schutzgesetzes, bei gleichzeitig geräuschloser Umsetzung einer kritischen Technologie (der es jedoch an Alltagstauglichkeit mangelt) trägt eine bizarre Ambivalenz in die Diskussion um diese Zusammenhänge.