Welche Folgen hat das Urteil zur Online-Durchsuchung für die Beschlagnahme und Durchsuchung von informationstechnischen Systemen jenseits des umstrittenen "Bundestrojaners"? Wie muß die Praxis von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen angepaßt werden angesichts der Tatsache, daß die Mehrzahl der Deutschen privateste Daten auf Handies, Laptops oder PDAs speichert?