Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung wurde am 4. Mai 2016 veröffentlicht, und wird ab 25. Mai 2018 gelten. In dieser Zeit müssen aktuelle Gesetze und Regelungen entsprechend angepasst werden. Welche Folgen wird dies für die Bürger*innen bei der Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung haben? Sind grundlegenden Neuausrichtungen zu erwarten? Wie ändert sich die Arbeit der Datenschutzbeauftragten in den Ländern, beim Bund und in Sachsen?
Andreas Schurig, der sächsische Datenschutzbeauftragte, wird seine Einschätzungen dazu vortragen und steht im Anschluss dran für Fragen zur Verfügung.