Recht auf Vergessenwerden

Personenbezogene Daten können aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen gelöscht werden. Wie verträgt sich das mit dem Geschäftsmodell der Suchmaschinen? Nach welchem Prozedere wird über die Löschung entschieden?

Sandra Hoferichter, Dr. Nikolai Horn, Andreas Schurig, Thoralf Schwanitz and Lorena Jaume-Palasí

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Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Die letztendliche Entscheidung über die Löschung der Links überließ der Gesetzgeber aber den Suchmaschinenanbietern. Die Podiumsdiskussion beleuchtet das sich daraus ergebende Spannungsfeld.

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