Sandra Hoferichter, Dr. Nikolai Horn, Andreas Schurig, Thoralf Schwanitz and Lorena Jaume-Palasí
Das Recht auf Vergessenwerden soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Die letztendliche Entscheidung über die Löschung der Links überließ der Gesetzgeber aber den Suchmaschinenanbietern. Die Podiumsdiskussion beleuchtet das sich daraus ergebende Spannungsfeld.