Link-Extremismus und Pressefreiheit

Das Strafverfahren gegen Radio Dreyeckland

David Werdermann

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Ein Journalist von Radio Dreyeckland steht vor Gericht, weil er das Archiv der verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hat. Der Vortrag gibt einen Einblick in das Verfahren und zeigt, wann Links strafbar sein können – und wann nicht.

Im Januar 2023 kam es zu Durchsuchungen der Redaktionsräume des Senders Radio Dreyeckland sowie der Wohnungen zweier Journalisten. Anlass der Durchsuchungen und der Beschlagnahme mehrerer Laptops war ein Artikel des Senders, in dem auf ein Archiv von linksunten.indymedia verlinkt wurde. Die Internetplattform war 2017 nach Vereinsrecht verboten worden. Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht in dem Artikel eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat inzwischen – anders als zuvor das Landgericht – die Anklage gegen den Journalisten zugelassen und entschieden, dass die Durchsuchung rechtmäßig war. Die Hauptverhandlung soll im kommenden Jahr stattfinden.

Der Vortrag gibt einen Einblick in das Verfahren und ordnet es kritisch ein. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie Links rechtlich zu bewerten sind und wie der Staat gegen (linke) Medien vorgeht.

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