Der Vortrag gibt eine Einführung in das völkerrechtliche Recht auf Selbstverteidigung. Das moderne Völkerrecht verbietet die Drohung oder den Einsatz militärischer Gewalt. Eine Ausnahme davon ist das Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffes.
Das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht ist momentan in aller Munde. Ob im Südkaukasus, der Ukraine oder im Nahen Osten, eine Zunahme militärischer Gewalt führt immer wieder dazu, dass Staaten ihr Recht auf Selbstverteidigung wahrnehmen. Der Vortrag erläutert die Ursprünge des völkerrechtlichen Gewaltverbotes und das Verhältnis zum Selbstverteidigungsrecht. Außerdem wird der Zusammenhang zum humanitären Völkerrecht erklärt (ius ad bellum/ius in bello), weil es hier in der öffentlichen Debatte immer wieder zu Vermischungen kommt.
Im Kern werden folgende Fragen beantwortet:
Wann hat ein Staat ein Recht auf Selbstverteidigung?
Wie und wie lange kann das Selbstverteidigungsrecht ausgeübt werden?
Gegen wen richtet sich das Recht auf Selbstverteidigung?
Die Ergebnisse werden dann auf aktuelle Fälle angewandt (bspw.: Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Terrorangriff der Hamas auf Israel).