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Playlist "33C3: works for me"

Haft für Whistleblower?

RA Ulrich Kerner

Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei gem. § 202d StGB kriminalisiert Whistleblower und droht mit Haftstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das schwächt die Zivilgesellschaft und verhindert wichtige demokratische Aufklärungsprozesse.