Bundesdeutscher und kirchlicher Datenschutz führen eine Parallelexistenz. Während das Bundesdatenschutzgesetz von der Öffentlichkeit wahrgenommen und kritisch begleitet wird, ist den Wenigsten überhaupt klar, dass es auch einen vom BDSG losgelösten Datenschutz innerhalb der Kirchen gibt, der sich in einigen wichtigen Punkten vom staatlichen unterscheidet. Dieser Vortrag soll das Bewusstsein für ein Recht wecken, von dem sechzig Prozent der Deutschen betroffen sind – oft ohne es zu wissen. Praxisbeispiele und Tipps inbegriffen.