E-Evidence: Grenzüberschreitender Datenzugriff für die Strafverfolgung

Elisabeth Niekrenz

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Sollen spanische, französische oder ungarische Behörden Daten von deutschen E-Mailanbietern ohne Zwischenschaltung der deutschen Justiz erhalten dürfen? Genau das sieht die von der EU geplante e-Evidence-Verordnung vor. Provider müssten Verbindungsdaten sowie Inhalte von Nachrichten und Cloudspeichern herausgeben. Dabei wäre nicht erforderlich, dass die Tat, wegen der ermittelt wird, in dem Staat, in dem der Provider sitzt, eine Straftat ist. Solche Befugnisse können leicht zu politischen Zwecken missbraucht werden. Die hohen Anforderungen, die in Deutschland an Datenherausgaben geknüpft sind, würden unterlaufen. Der Talk gibt einen Überblick zu den geplanten Regelungen. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Vernetzung.

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