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Imaginäres Eigentum

Kritik am geistigen Eigentum aus der naturrechtlichen Perspektive



Aufbauend auf den Argumenten von Hans-Hermann Hoppe und Stephan Kinsella, wird das philosophische Argument dargelegt mit dem das Eigentumsrecht begründet wird und daraus abgeleitet wieso sich ein Recht an geistiges Eigentum nicht philosophisch begründen lässt bzw. nicht ethisch vertreten werden kann. Da die Argumentation im wesentlichen auf das Naturrecht beruht, wird eine kurze Kritik an der alternative, dem positiven Recht, gegeben.

Das Eigentumsrecht wird begründet durch die Knappheit und der dadurch bestehenden Möglichkeit für physische Konflikte die vermieden werden sollen. Eigentum wird definiert und die verschiedenen Möglichkeiten zur Aneignung von Eigentum insb. die originäre Aneignung nach John Locke wird dargelegt. Ein kurze Erläuterung zu den verschiedenen Beweisen mit denen das Eigentum begründet werden kann schließt das Argument ab, sodass die wohl fundiert zu dem Argument gegen geistiges “Eigentum” fortgefahren werden kann.

Geistiges Eigentum ist vor diesem Hintergrund eine gesetzliche Konstruktion die eine neue Art der originären Aneignung vorschlägt die wir kritisch betrachten müssen. Es ist nicht begründet durch Knappheit, was einen weiteren Kritikpunkt darstellt und nicht zuletzt wird damit in das Eigentum anderer eingegriffen, da diese nicht weiter frei über ihr Eigentum verfügen dürfen. Einige utilitaristische Verteidigungen für geistiges Eigentum sowie eine mögliche Begründung durch das Vertragsrecht werden dargelegt und es wird gezeigt, dass sie ebenfalls nicht vertretbar sind.

Persons:
  • Manuel Barkhau