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Software-Patente. Nicht schon wieder!

Es geht wieder los. Diesmal ist es aber vielleicht das letzte Mal.



Software ist nicht patentierbar. Das Gesetz besagt eindeutig: “Als [patentierbare] Erfindungen [...] werden insbesondere nicht angesehen: [...] Programme für Datenverarbeitungsanlagen.” (Art. 52 Abs. 2c EPÜ)

Persons:
  • Peter Gerwinski