Das Beispiel ELENA - Sichere Verschlüsselung ist möglich - aber ist sie auch politisch gewollt?

Wie mit der Verwendung von Einmalschlüsseln ein Datenzugriff ohne Beteiligung der Betroffen technisch verhindert werden kann

Werner Hülsman

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Beispiel ELENA: Die Daten von etwa Vierzigmillionen ArbeitnehmerInnen sollen alle in einem großen Pool der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gesammelt und für bis zu fünf Jahre aufbewahrt werden. Solche Datensammlungen, für die es dann auch noch einen Zentralschlüssel gibt, wecken Begehrlichkeiten bei Staat, Wirtschaft und Kriminellen. Eins ist sicher: Sicher sind diese Daten nicht. Zwar wird suggeriert, dass ein Zugriff auf die ELENA-Daten ohne das Zutun des Betroffenen nicht möglich sei, dieser Schutz wird aber nur rechtlich und organisatorisch hergestellt. Technisch ist ein Zugriff auch ohne Einwilligung des Betroffenen möglich. Es stellt sich – nicht nur bei ELENA – die Frage, ob es wirklich politisch gewollt ist, dass ein Schutz derartiger Daten vor Zugriffen ohne Mitwirkung des Betroffenen auch technisch umgesetzt wird. Schließlich gibt es praktikable technische Verfahren, die unter Zuhilfenahme von Einmalschlüsseln sicher stellen können, dass die in den zentralen Servern gespeicherten Daten nur bei Mitwirkung des Betroffenen lesbar sind.

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